Zugangsvoraussetzungen
- persönliche Eignung
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- allgemeine Hochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss für die verkürzte Ausbildung
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn/Dauer
- jeweils zum 1. August des Jahres
- Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
-
reguläre Ausbildung - zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung mit durchschnittlich 40 Unterrichtswochen pro Jahrgangsstufe und durchschnittlich 36- 40 Stunden Unterricht/Unterrichtswoche
-
verkürzte Ausbildung (bei Abiturienten) - ein Jahr vollzeitschulische Ausbildung mit durchschnittlich 40 Unterrichtswochen pro Jahrgangsstufe und durchschnittlich 36-40 Stunden Unterricht/Unterrichtswoche
Abschluss
"Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent"
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- beglaubigte Kopie über den jeweiligen Schulabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis